Bereich 5 / Anklam
Klärung der Zumutbarkeit Anklam
regional gut begründbarer Zielraum mit geringerem Bruch. Die Zumutbarkeit wird nicht aus dem Ortswert allein abgeleitet, sondern aus Freiwilligkeit, Bindungen, Gesundheit, Schule, Pflege, Wege und den ersten 90 Tagen.
Einzelfallfelder
| freiwilliger Umzugswunsch | muss dokumentiert werden |
|---|---|
| Bindungen am Herkunftsort | [- wird nachgereicht -] |
| Bindungen am Zielort | [- wird nachgereicht -] |
| Kita / Schule / Hort | [- wird nachgereicht -] |
| Pflege- und Sorgepflichten | [- wird nachgereicht -] |
| Therapie / Arztbindung | [- wird nachgereicht -] |
| ÖPNV / Schichttauglichkeit | [- wird nachgereicht -] |
| Rückkehrfähigkeit im Krisenfall | [- wird nachgereicht -] |
| 90-Tage-Ankommensplan | [- wird nachgereicht -] |
Risikopunkt: schlüssiges Konzept, Sozialdaten, freie Familienwohnungen und Beratungskapazität fehlen.