Bereich 5 / Schwerin
Klärung der Zumutbarkeit Schwerin
exemplarischer Mecklenburg-Zielraum mit Verwaltung, Klinik, Kultur und Wasserstadt. Die Zumutbarkeit wird nicht aus dem Ortswert allein abgeleitet, sondern aus Freiwilligkeit, Bindungen, Gesundheit, Schule, Pflege, Wege und den ersten 90 Tagen.
Einzelfallfelder
| freiwilliger Umzugswunsch | muss dokumentiert werden |
|---|---|
| Bindungen am Herkunftsort | [- wird nachgereicht -] |
| Bindungen am Zielort | [- wird nachgereicht -] |
| Kita / Schule / Hort | [- wird nachgereicht -] |
| Pflege- und Sorgepflichten | [- wird nachgereicht -] |
| Therapie / Arztbindung | [- wird nachgereicht -] |
| ÖPNV / Schichttauglichkeit | [- wird nachgereicht -] |
| Rückkehrfähigkeit im Krisenfall | [- wird nachgereicht -] |
| 90-Tage-Ankommensplan | [- wird nachgereicht -] |
Risikopunkt: weite Entfernung, Anonymität, Mietzugang, Großstadtüberforderung.