Bereich 3

Wirtschaftlichkeit: haushalterische Rückrechnung

Dieser Bereich klärt, ob ein einmaliger Zuschuss für Kaution, Transport, Genossenschaftsanteile oder notwendige Anfangskosten im Verhältnis zum fortgesetzten Leistungsbezug wirtschaftlich vertretbar ist. Der Umzug wird dabei nicht als Geschenk gelesen, sondern als mögliche Ausgabe für eine realistische Arbeitseingliederung.

Was geklärt wird

Die Wirtschaftlichkeit fragt: Was kostet der Ortswechsel jetzt, und was kostet es, wenn die verfestigte Arbeitslosigkeit am Herkunftsort weiterläuft? Daraus entsteht keine automatische Bewilligung. Es entsteht eine Rückrechnungsklärung, die den Einzelfall rechnerisch und sachlich lesbar macht.

Einmalige Kosten
Kaution, Umzug, Genossenschaftsanteile, Anfangskosten
Laufende Kosten
Regelbedarf, Unterkunft, Heizung, Maßnahmen, Verwaltung
Maßstab
Rückrechnungszeit und Eingliederungswahrscheinlichkeit
Einschränkung
kein Automatismus ohne Arbeit, Wohnraum und Zumutbarkeit

Beispielhafte Fallgruppen

Bei einer Single-Bedarfsgemeinschaft können einmalige Umzugskosten von ca. 2.800 bis 4.200 € einer monatlichen Senkung von ca. 400 bis 850 € gegenüberstehen. Bei einer Bedarfsgemeinschaft mit zwei Erwachsenen und drei Kindern können einmalige Kosten von ca. 5.500 bis 7.500 € einer monatlichen Senkung von ca. 800 bis 1.400 € gegenüberstehen. Diese Werte sind Beispielrechnungen und müssen im echten Fall mit Mietangebot, Einkommenserwartung, Klärung der Unterkunftskosten und Eingliederungsweg hinterlegt werden.

Kernformel: Einmalige Umzugskosten < fortlaufende Kosten der verfestigten Arbeitslosigkeit = haushalterisch klärbarer Übergang.

Loitz = 100: Familienvergleich

Für einen 5-Personen-Haushalt mit zwei Erwachsenen und drei Kindern wird Loitz als Basis gesetzt. Die Annahme für die Rechnung arbeitet mit ca. 105 m² Wohnfläche, ca. 820 € KdU am Herkunftsort, einmaligen Umzugskosten von ca. 7.000 € und monatlichen Ausgangsleistungen von ca. 3.000 €. Daraus entsteht keine pauschale Bewilligung, sondern eine Vergleichsfolie für die Klärung im Einzelfall.

ZielortKdU neu ca.Richtwert für UnterkunftskostenMehrkostenErsparnisRückrechnungLesart
Anklam820 - 880 €102 - 107+50 - 80 €1.050 - 1.550 €4 - 6 Monatesehr gut
Pasewalk850 - 930 €104 - 113+60 - 130 €1.000 - 1.500 €5 - 7 Monatesehr gut
Neubrandenburg920 - 1.000 €112 - 122+120 - 200 €1.050 - 1.550 €5 - 7 Monategut bis sehr gut
Schwerin980 - 1.080 €120 - 132+180 - 280 €1.000 - 1.500 €6 - 8 Monategut
Greifswald1.150 - 1.280 €140 - 156+330 - 480 €950 - 1.450 €6 - 9 Monategut

Der Vergleich zeigt: Auch bei höheren Mieten am Zielort kann die Wirtschaftlichkeit positiv bleiben, wenn der Arbeitsmarkteinstieg realistisch ist. Je größer und länger verfestigt die Bedarfsgemeinschaft ist, desto deutlicher fällt die Kosten-Gegenrechnung aus. Entscheidend bleibt aber die Papierlage: Mietangebot, Klärung der Unterkunftskosten, Einkommensannahme und Eingliederungsweg.

Greifswald

Wirtschaftlichkeit Greifswald

Belegbar, wenn Nähe, Arbeitsmarkt und Wohnungszugang die einmaligen Startkosten plausibel rechtfertigen.

Anklam

Wirtschaftlichkeit Anklam

Belegbar, wenn ein regional naher Arbeitsmarktpfad die Kosten gegen fortlaufenden Stillstand stützt.

Neubrandenburg

Wirtschaftlichkeit Neubrandenburg

Belegbar, wenn der gut belegte verlässliche Wohnungsbestand aus einer Umzugsidee einen belastbaren Verwaltungsfall macht.

Schwerin

Wirtschaftlichkeit Schwerin

Belegbar, wenn Entfernung, Miete und Arbeitsmarktgewinn besonders sauber begründet sind.

Pasewalk

Wirtschaftlichkeit Pasewalk

Belegbar, wenn der hohe Arbeitsmarktkennzahl durch einen konkreten Einstieg und Begleitung abgesichert wird.

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